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Neuerungen zur Notbetreuung ab dem 27.04.20

 Die Notbetreuung kann ab Montag, 27.04.20 auch dann in Anspruch genommen werden, wenn

  • ein Erziehungsberechtigter des Kindes im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist oder Abschlussschüler im Bereich der kritischen Infrastruktur ist;
  • im Falle von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende erwerbstätig ist (im oder außerhalb des Bereichs der kritischen Infrastruktur).

Bitte füllen Sie das Formular zur Notbetreuung aus und legen Sie eine Bestätigung des Arbeitgebers über Ihre Berufstätigkeit bei. Bitte melden Sie Ihr Kind telefonisch zur Notbetreuung in der Schule an! (Tel. 263225)


Formular: Erklärung zum Bedarf einer Notbetreuung   

Formular: Bestätigung des Arbeitgebers zum Bedarf einer Notbetreuung

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