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Beratungslehrerin
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Erster Ansprechpartner der Eltern in Fragen der Ausbildung und Erziehung ihrer Kinder ist die Klassleitung, die Beratungslehrkraft und die Schulleitung der jeweils besuchten Schule.

Die BERATUNGSLEHRKRAFT (im BayEUG gesetzlich grundgelegt - Ausbildung vgl. ALP) gibt es für alle Schulen. Sie berät Schüler und Eltern zum Beispiel:
- bei der Wahl der Schullaufbahn
- bei der Wahl von Fächern und Ausbildungsrichtungen innerhalb einer Schulart
- bei der Entscheidung, welcher Schulabschluss angestrebt werden soll
- bei der Vorbereitung auf die Wahl eines späteren Berufs oder Studiums.

Die Beratungslehrkraft hilft bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten. Sie informiert auch über die Möglichkeit, von einer Schulart zur anderen oder einer Ausbildungsrichtung in eine andere zu wechseln.

Sie wird ferner hinzugezogen:
- bei der Aufnahme in die Grundschule, d. h. bei der Frage nach einer vorschulischen Förderung, bei einer vorzeitigen Aufnahme oder einer Zurückstellung des Kindes und
- bei Lernproblemen, Leistungshemmungen oder sprachlichen Auffälligkeiten.

 

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